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13. Dezember 2015 7 13 /12 /Dezember /2015 15:54

Schneller, einfacher, lokaler: So wünscht sich Papst Franziskus die Prozesse zu
Ehe-Annullierungen, mit denen der Papst im August 2015 Anregungen aus dem synodalen
Prozess zur Ehe- und Familienseelsorge aufnahm. So las ich in einer Presseschlagzeile.


Haben die Synodalen beim Streit um die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener gemerkt,
dass viele zerbrochene Ehen gar nie sakramentale Ehen waren und ist jetzt der große Ehe-Check
gefällig?


Auch wenn ich im Vorfeld der Synode nie um meine Meinung dazu gefragt wurde, habe ich
dennoch eine. Vorneweg fünf persönliche Bemerkungen aus meinem Leben, deren
Wahrheitsgehalt ich nie überprüft, aber auch nie angezeifelt habe.


1) Wie überrascht war ich als Religionslehrer, als die ersten polnischen Aussiedler in meinem
Unterricht auftauchten und wie selbstverständlich davon ausgingen, dass ein katholischer
Priester ein Geliebte haben dürfe, aber eben nicht heiraten, weil er Ehelosigkeit und nicht
Keuschheit geschworen habe. Derselben Sichtweise begegne ich bei meinen Bekannten in
Südfrankreich. Es scheint dort so üblich, dass Geschlechtsverkehr und die sakramentale Ehe
zwar zusammengehören, aber eben nicht ausschließlich.

 

2) Von kirchlichen Mitarbeitern, die in Lateinamerika waren, erfuhr ich, dass ein Priester etwa
alle drei Jahre in abgelegene Andendörfer komme. Dann hört er Beichte, feiert Eucharistie, traut und tauft. Er traut also Paare, die schon längst in einer Naturehe zusammenleben und Kinder haben, zum Teil auch von anderen Partnern. Hier wird das Sakrament der Ehe als Sakrament
der nachträglichen Festigkeit der augenblicklichen Paarbeziehung, die eben zufällig bei Ankunft des Priesters existiert, als endgültig erklärt. Ehevorbereitungskurse, Diskussionen über
Geschlechtsverkehr sind daher ein überflüssiges Thema.

 

3) Von kirchlichen Mitarbeitern, die in Afrika waren, erfuhr ich, dass schwarzafrikanische Priester
überhaupt kein Problem damit haben, wenn ein afrikanischer Mann mehrere Frauen hat, mit
einer davon halt katholisch getraut ist, mit den anderen eben nicht. Solange er sich von der
kirchlich Angetrauten nicht trennt, liegt aus ihrer Sicht kein Ehebruch vor.

 

4) Von manchem meiner ehemaligen Schüler weiß ich, dass sie sich oft erst nach Jahren des
Zusammenlebens kirchlich trauen und gleichzeitig ihre Kinder taufen ließen, unter anderem
auch, um früheren sexuellen Beziehungen die gleiche Qualität wie in der jetzigen Ehe abzusprechen. Ähnlich wie in Lateinamerika wird hier das Sakrament der Ehe als Sakrament
der nachträglichen Festigkeit gesehen, jedoch diesmal festgelegt durch den Willen des Hochzeitspaares. Der gültige Kommuniongang bei der Hochzeitsmesse wurde nicht angezweifelt.

 

5) Aus meiner Kindheit weiß ich, dass der Gemeindepfarrer einer Freundin meiner Mutter riet,
sich nur standesamtlich trauen zu lassen, weil er an der Dauerhaftigkeit ihrer zukünftigen Ehe
zweifelte. Sex außerhalb der sakramentalen Ehe war für diesen Priester offensichtlich kein oder
ein geringeres Problem, solange er nur vor einer kirchlichen Trauung stattfand und nicht danach.
Das Paar bestand damals auf der Trauung. Die Ehe brachte eine Tochter hervor und zerbrach
sehr schnell. Nach meinen Rückerinnerungen lebte besagte Freundin danach eine lebenslange
Trennung von Tisch und Bett, ohne sich mit einem neuen Partner einzulassen. Ihren Ehemann
habe ich nie kennengelernt.

 

Zweifelllos hat sich jemand schuldig gemacht, wenn seine Ehe dauerhaft zerbricht, was sicher
der Versöhnung durch das Bußsakrament bedarf. Seine begangene schuldige Verletzung des
ehemaligen Partners bleibt dieselbe, ganz gleich, ob er später seine Genitalien jemand anderem
zur Verfügung stellt oder nicht. Tut er es nicht, hat die gängige Theologie in unserer Breiten kein
Problem damit, ihn zum Kommuniongang zuzulassen. Tut er es aber, stempelt sie ihn zum
Dauerehebrecher ohne Reue, weil diese Lehre unhinterfragt, vielleicht auch unbewusst, die Ehe
als eine reine Ansammlung von Geschlechtsverkehren und nicht als endgültig zerbrochenes
geistiges Ganzes sieht. Damit entscheidet nicht das Verhalten des Betroffenen, sondern der
Blickwinkel des außenstehenden Theologen, ob der Betroffene als einmaliger Sünder oder als
Dauersünder gesehen wird.

 

Für die Katholische Kirche besteht die theologische und kirchenrechtliche Herausforderung darin,
ob das Sakramentale ihres Eheverständnisses auch dann gewahrt bleibt, wenn man den
geistigen Tod in einer zerbrochenen Ehe als solchen anerkennt und wie man ihn für die
Außenstehenden  kirchenrechtlich festzurrt, ohne die vom Grundsatz her unauflösliche Ehe der Beliebigkeit des Partnerwechsels preiszugeben.

 

Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer schlägt zu diesem Themenkreis vor, dass der
wiederverheiratete Geschiedene, der zur Kommunion gehen will, sich der Zustimmung seines
früheren Partners, mit dem er sich das Sakrament der Ehe gespendet hat, sicher sein muss.
Denn man könne nicht am Leib Christi teilhaben und sich gleichzeitig unchristlich verhalten. Eine
theologisch gültige Teilnahme an der Kommunion müsse sich am Glauben, an der Versöhnung
und der Verantwortung in einer neuen Partnerschaft orientieren.

 

Nachdenkenswert, finde ich.

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24. Oktober 2015 6 24 /10 /Oktober /2015 18:13

Die sakramentale Ehe zwischen Mann und Frau ist das Abbild der Beziehung zwischen Jesus und seiner Kirche. Sie ist so lange gültig, bis einer der Partner stirbt. Bei der kirchlichen Trauung vertrauen die Eheleute auf Gottes Segen und darauf, dass Gott sie beide stark macht, die Krisen auszuhalten, vor denen keine Ehe gefeit ist.

 

Es sind die Eheleute, die sich dieses Sakrament spenden, nicht der Priester oder Diakon.

 

Drei Bedingungen machen die Ehe zum Sakrament.

 

1) Mann und Frau versprechen sich bei der kirchlichen Trauung die Treue bis zum Tod des Partners und versichern vor kirchlichen Zeugen, dass sie dieses Versprechen freiwillig und ohne Zwänge abgeben. In der Regel ist dieser Zeuge ein Priester oder Diakon, der hier die Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen vertritt.

 

2) Zur sakramentalen Ehe gehört die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau. Geschlechtsunreife, Impotente und Homosexuelle können daher keine solche Ehe eingehen.

 

3) Zur sakramentalen Ehe gehört der Wille, sich dem Zeugen von Kindern nicht zu verweigern. Kinder sind Geschenke Gottes. Es gibt daher kein Grundrecht auf ein Kind.

 

Vielen, die sich trauen lassen, scheint dies nicht in voller Tragweite bewusst zu sein. Hier muss die Katholische Kirche in ihrer Ehepastoral unbedingt nachbessern.

 

Liegt ein Konsensmangel bei der christlichen Trauung vor, verhindert dieser das Zustandekommen einer sakramental gültigen Ehe.

Das katholische Eherecht unterscheidet:

Erkenntnismangel

   Fehlendes Mindestwissen über die Ehe

   Irrtum über die Person

   Irrtum über eine Eigenschaft des Partners

   Täuschung

Willensmangel

   Vorbehalt gegen die Ehe als solche (Totalsimulation)

   Vorbehalt gegen die Unauflöslichkeit der Ehe

   Vorbehalt gegen die eheliche Treue

   Vorbehalt gegen die Elternschaft

   Vorbehalt gegen das Gattenwohl

   Willensbestimmender Irrtum über eine Wesenseigenschaft der Ehe

   Bedingung

   Furcht oder Zwang

Fehlender Vernunftgebrauch

   Mangelndes Urteilsvermögen

   Unfähigkeit zur Eheführung

   Psychischer Mangel

 

In der Debatte um die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion erlebe ich immer wieder mal einen unbewussten, grob vereinfachten Ehebegriff, an dem vermutlich eine gewisse Leibfeindlichkeit in traditionsbehafteten, katholischen Kreisen nicht ganz unschuldig ist:

 

Ehe ist, wenn der richtige Penis in der richtigen Scheide steckt. Ist eines davon falsch, ist es Ehebruch. Was als richtig gilt, wird festgelegt durch das Treueversprechen bei der kirchlichen Trauung. Dass dieses Versprechen mehr umfasst als sexuelle Treue, bleibt hierbei außen vor. Vertrauen dem andern schenken und selbst vom anderen annehmen, gemeinsam miteinander Zukunft zu gestalten, die Anforderungen des Lebens wagen und die auftretenden Klippen umschiffen, sind dabei nicht im Blick.

 

Nach dieser vereinfachten Logik ist jeder sexuelle Kontakt außerhalb dieses Musters ein erneuter Ehebruch, obwohl eine vollkommen zerrüttete Ehe wie ein in tausend Splitter zerborstenes Glas gar nicht erneut gebrochen werden kann. Hier wird Ehe nicht mehr als leiblich-geistiges Ganzes, sondern als eine in einen rein äußerlichen Rahmen eingebettete Ansammlung von Geschlechtsverkehr gesehen.

 

Wenn zum Beispiel jemand fremd geht, aber seinen sexuellen Fehltritt aufrichtig bereut und Erlösung durch das Bußsakrament erfährt, kann er unbeanstandet wieder zur Kommunion gehen. Nicht zur Kommunion gehen kann aus diesem vereinfachten Blickwinkel heraus der wiederverheiratete Geschiedene, weil er nach diesem Denkmuster als eine Art Dauerfremdgeher eingestuft wird, der in ständiger Sünde lebt, selbst dann, wenn er in fester Treue zu einem neuen Partner hält.

 

Sicher hat eine sexuelle Vereinigung in einem neuen Verhältnis nicht den sakramentalen Segen der zerbrochenen Ehe, weshalb auch keine weitere sakramentale Ehe möglich ist, solange einer der Teilhaber an diesem Sakrament noch lebt, aber daraus jedoch zu schließen, dass die Unauf-löslichkeit der sakramentalen Ehe selbst damit in Frage gestellt wird, wenn wiederverheiratete Geschiedene nach gründlicher geistlicher Prüfung zum Bußsakrament und zur Kommunion zugelassen werden, wirkt auf mich derzeit nicht logisch schlüssig begründet. Einen Verrat an der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe kann ich bis jetzt nicht erkennen.

 

Vgl. auch http://winfried.schley.over-blog.net/article-bis-der-tod-euch-scheidet-120554336.html

 

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  • Niemals in Gleichgültigkeit verfallen, unabhängig davon, was im Leben auf mich zukommt !  
 Ich interessiere mich für alles, was dem friedlichen Zusammenleben der Menschen dient.
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