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23. Oktober 2010 6 23 /10 /Oktober /2010 07:26

Mit moslemischen Augen gelesen:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Allah und der Kinder Allahs, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten  Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Aus der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949

I.
Die Grundrechte (Auszüge):
Art 1
(1) Die Würde der Kinder Allahs ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (gemäß des Korans) als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (der Scharia).
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte der Kinder Allahs verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz (des Korans) verstößt.
(2) Jedes Kind Allahs hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 3
(1) Alle Kinder Allahs sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt (im Sinne des Korans). Der (Gottes-)Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung dieser Form von Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Art 5
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung (des Gottesstaates).
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (im Sinne 
 des Korans).
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft, (die Umma).
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, (der Umma).

P.S.: Ob die geistigen Väter des GG jemals eine solche Leseweise im Blick hatten? Geradezu selbstverständlich gingen die geistigen Väter des GG davon aus, dass eine Verfassungskultur ohne letzte geistige, für alle verbindliche Instanz unverbindlich bleibt. Das haben sie, wohl ungewollt, mit dem Islam gemeinsam.

P.S.: Wer glaubt, er könne unsere bisherige Lebens- und Verfassungskultur bewahren und die fremde Religion Islam heraushalten, indem man das Christentum oder das Judentum heraushält, verkennt, dass unsere bisherige Lebens- und Verfassungskultur ihre geistigen Wurzeln im christlichen Abendland hat.

 

Mit ihrer unausgesprochenen und unhinterfragten Lehre vom Menschen als Abbild Gottes und dem Gebot der Nächstenliebe ermöglichte sie ja erst - neben der Ausbreitung anderer Religionen - auch die Existenz areligiöser oder bewusst atheistischer Grundhaltungen, was in einem islamischen Gottesstaat vollkommen unvorstellbar ist.

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24. Dezember 2009 4 24 /12 /Dezember /2009 16:46

Einmal im Jahr da strömen sie und füllen die christlichen Kirchen, Menschen, die sonst das ganze Jahr keine Kirche von innen sehen, es sei denn, sie befinden sich im Urlaub und besichtigen eine solche, wenn der Reiseführer ein Kirchengebäude als mehr oder minder markantes Urlaubsziel kennzeichnet.

Für die einen ist
der Höhepunkt des Festes die Christmette am Heiligen Abend, dem 24. Dezember, für die andern der Festgottesdienst am ersten Weihnachtsfeiertag, dem 25. Dezember. Erst im Gottesdienst am zweiten Weihnachtsfeiertag sind die üblichen Christen wieder unter sich.

Dass Weihnachten, Ostern und Pfingsten die drei Hauptfeste des christlichen Kirchenjahres sind, wissen viele dieser Kirchgänger nicht. Noch weniger sind darüber informiert, dass Weihnachten am 25. Dezember erst seit dem 4. Jahrhundert in Rom belegt ist und dass dieses Fest das Fest des römischen Sonnengottes Sol abgelöst und Christus zum eigentlichen „Licht der Welt“ gekürt hat. Zum Fest des gegenseitigen Beschenkens wurde es in der Zeit der Reformation. So es ist noch
heutzutage bei Christen und vielen Nichtchristen Brauch.

Schichtdienst in den Betrieben schieben in dieser Zeit meist Singles ohne Anschluss, Kommunisten, Oppositionelle zum gängigen gesellschaftlichen System oder Moslems.

Von der letzteren Sorte hatten wir kürzlich ein gläubiges moslemisches Paar bei uns zu Gast, das seit vielen Jahren in Deutschland wohnt, fast perfekt deutsch spricht und sehr engagiert am öffentlichen Leben unserer Stadt teilnimmt. Mit ihnen zusammen wollen wir ein Projekt gegen Rassismus zum Schuljahresende organisieren.

Angenommen hatte der Ehemann meine Einladung zum Abendessen zusammen mit seiner Gattin wohl deshalb, weil er wusste, dass ich als katholischer Religionslehrer gläubiger Christ bin, Angehöriger einer Buchreligion also, die der Prophet Muhammad (Mohamet auf türkisch) als tolerierbar und daher besuchbar einstuft. Nach der religiösen Einstellung meiner Frau zu fragen, kam ihm gar nicht erst in den Sinn. Zugestimmt hat er dieser Einladung auf einem Seminar der Volkshochschule, bei dem ausführlichst jüdische und islamische Speisegesetze vorgestellt wurden.

Er konnte somit sicher sein, dass das servierte Rindfleisch von einem nach den Regeln des Koran geschächteten Rindes stammte, dass wir Salatdressing und Brühwürfel für die Bratensoße im Türkenladen gekauft hatten und daher weder alkoholhaltiger Essig im Salat noch Fettspuren vom Schwein dem Essen beigemengt waren. Den Käse zum Abschluss haben beide nicht angerührt, angeblich, weil sie keinen mögen.
Der wahre Grund aber war, wie wir schnell im Internet am Tag danach recherchierten, dass die hierzulande üblichen Käsesorten Magenlab von Rindern enthalten, die natürlich nicht korrekt geschächtet waren. (Darüber hatte das Seminar leider nicht informiert.)

So herzlich die Atmosphäre war, zeigte sich in dem Gespräch doch, wie weit unsere Kulturen auseinander liegen. Natürlich verstanden wir ihre Sorge, wenn der schon volljährige attraktive Sohn mit Gleichaltrigen in die Diskothek zieht, sich auf Partys mit Mädchen abgibt und seine Freunde
dort wie selbstverständlich Alkohol trinken oder gar kiffen. Wir ahnten ihr Glück, wie sie voller Stolz berichteten, dass ihre Tochter kurz vor dem Abitur stehend ihnen solche Probleme nicht bereitet. Minarettverbot, wie jetzt in der Schweiz geschehen, verletzt ihre Ehre. Sich einer demokratischen Mehrheitsentscheidung zu beugen, ist außerhalb ihrer Vorstellungswelt.

Während nun, wie alle Jahre, unsere schon erwachsenen Kinder sich bei uns im Wohnzimmer mit Krippe und Weihnachtsbaum einfinden, wandern meine Gedanken dieses Jahr doch immer wieder zu diesem netten türkischen Ehepaar. Da feiern wir daheim ein Familienfest und zumindest für mich auch das Fest, dass Christus geboren wurde, um als Retter und Erlöser die Menschen der ganzen Welt zu Gott zu führen. Der ganzen Welt? Welcher Welt? Wie lange noch?

 

 

libanikoneIkone aus dem Libanon

 

 

 

 

 

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  • : Blog von Winfried Schley
  • : Anekdoten, Gedanken, Gedichte, - mal heiter, mal nachdenklich, Theologisches und Philosophisches im Alltag, dt.-frz. Beziehungen und Städtepartnerschaft, Kunst und Kunstausstellungen, ... und was mir sonst noch in den Sinn kommt.
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  • Winfried Schley
  • Niemals in Gleichgültigkeit verfallen, unabhängig davon, was im Leben auf mich zukommt !  
 Ich interessiere mich für alles, was dem friedlichen Zusammenleben der Menschen dient.
  • Niemals in Gleichgültigkeit verfallen, unabhängig davon, was im Leben auf mich zukommt ! Ich interessiere mich für alles, was dem friedlichen Zusammenleben der Menschen dient.

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